Wir gedenken den betroffenen Menschen und deren Familien der Erdbeben Katastrophe in der Türkei. Jede Unterstützung hilft - Deutsches Rotes Kreuz Spendenseite

13.02.23

Portierungserklärung Banner

Portierungserklärung – das ist für die Rufnummernmitnahme wichtig

Du schiebst einen Vertragswechsel ein wenig vor Dir her, weil du Sorge hast, Deine Rufnummer nicht mitnehmen zu können? Das ist jedoch eigentlich immer möglich. Damit Dein neuer Vertragspartner informiert werden kann, ist eine Portierungserklärung notwendig. Interessant ist der Aspekt, dass die Rufnummernmitnahme früher Geld gekostet hat. Bereits seit Dezember 2021 ist es jedoch so, dass sie kostenlos sein muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Portierungserklärung ermöglicht es Dir, Deine Rufnummer auch mit in einen anderen Vertrag oder zu einem anderen Anbieter zu nehmen.
  • Es gibt Anbieter, die Dir sogar eine Prämie zahlen, wenn Du Dich für die Rufnummernmitnahme entscheidest.
  • Oft findest Du einen separaten Abschnitt im Online-Formular, über den Du die Rufnummernmitnahme beantragen kannst.

Was ist rund um die Portierungserklärung wichtig?

Sowohl für das Handy als auch für das Festnetz hast Du einen gesetzlichen Anspruch darauf, Deine Rufnummer mit in einen neuen Vertrag nehmen zu können. Was viele Menschen nicht wissen: Die Rufnummer ist Dir zugeteilt und nicht abhängig davon, bei welchem Anbieter Du bist. Besonders häufig kommt das Thema der Portierungserklärung auf, wenn es um einen neuen Mobilfunkvertrag geht.

Besonders einfach ist der Vorgang der Portierungserklärung dann, wenn Du einen Vertrag kündigst und einen neuen Vertrag abschließt, der direkt an den alten anschließt. Hierbei gibt es zudem den Vorteil, dass Du keine Wartezeiten hast, in denen Du ohne Handy bist und immer nur für einen Vertrag zahlen musst.

Achte darauf, dass alle Angaben zu Deiner Person korrekt sind. Schaue also beim alten Anbieter nach, ob noch die korrekte Adresse hinterlegt und Dein Name auch richtig geschrieben ist. Die Angaben müssen sowohl beim alten als auch beim neuen Anbieter übereinstimmen.

Geregelt ist alles rund um die Rufnummernmitnahme übrigens im Telekommunikationsgesetz im Paragraph 46. Hier ist vermerkt, dass die Portierung Deiner Rufnummer mit Vertragswechsel ermöglicht werden muss und zudem immer kostenfrei ist. Rein in Bezug auf Mobilfunk wird von einer Mobile Number Portability gesprochen, die auch als MNP abgekürzt wird.

Der Zeitpunkt für die Rufnummernmitnahme

Wir haben schon kurz angeschnitten, dass die Umsetzung der Portierungserklärung besonders einfach ist, wenn der neue Vertag nahtlos an den alten Vertrag anschließt. Nicht immer ist das allerdings möglich. Vielleicht möchtest Du den Vertrag auch früher wechseln und sofort Deine Rufnummer mitnehmen. Wir haben zusammengefasst, worauf bei beiden Varianten zu achten ist.

Wenn Du Deine Rufnummer sofort mitnehmen möchtest, sind die folgenden Punkte wichtig:

  • Reiche bei Deinem aktuellen Vertragsanbieter eine Portierungserklärung ein.
  • Beauftrage zudem die Rufnummernmitnahme bei dem Vertragsanbieter, bei dem Du Deinen neuen Vertrag abschließt.
  • Grundsätzlich kann Deine Nummer frühestens 123 Tage vor Vertragsende abgegeben werden.
  • Der alte Vertrag läuft dennoch weiter, Du musst auch für diesen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen. Für diesen Vertrag erhältst Du dann eine neue Nummer.

Wenn Du Deine Rufnummer nach Vertragsende übertragen möchtest, sind die folgenden Punkte wichtig:

  • Führe die Kündigung für Deinen laufenden Vertrag durch und warte auf die Kündigungsbestätigung.
  • Lege eine Portierungserklärung bei.
  • Mach Dich auf die Suche nach einem neuen Vertrag und schließe diesen so ab, dass er ab dem Tag des Ablaufs Deines aktuellen Vertrags in Kraft tritt.
  • Beantrage für den neuen Vertrag die Rufnummernportierung.

Interessant: Bei den meisten Anbietern kannst Du die Rufnummer bis zu einem viertel Jahr nach Vertragsbeginn portieren.

Wechsel beim selben Anbieter

Wie sieht es mit der Rufnummernmitnahme aus, wenn Du zwar den Vertrag, aber nicht den Anbieter wechselst? Besonders interessant ist, dass genau hier die Rufnummernmitnahme nicht durchgeführt werden muss. Die Anbieter sind nicht verpflichtet, Dir die Mitnahme der Rufnummer zu ermöglichen.

Es ist allerdings bekannt, dass viele Kunden gerne ihre Rufnummer behalten möchten. Daher ist es nicht so selten, dass Dir die Portierung auch dann angeboten wird, wenn Du den Anbieter nicht wechselst.

Wie sieht es bei einer Prepaid-Karte aus?

Hast Du einen Prepaid-Vertrag, gibt es keine Kündigungsfrist. Möchtest Du dennoch gerne die Rufnummer aus diesem Prepaid-Vertrag portieren, gibt es dafür auch die Möglichkeit. Du musst eine Kündigung einreichen und gleichzeitig eine Portierungserklärung und eine Verzichtserklärung abgeben.

Die Verzichtserklärung bezieht sich auf mögliches Guthaben, das sich noch auf Deiner Prepaid-Karte befindet. Du gibst an, dass Du darauf verzichtest, wenn die Nummer dann portiert und der Vertrag beendet wurde.

Fazit: Die Portierungserklärung ermöglicht eine einfache Rufnummernmitnahme

Bei der Portierungserklärung handelt es sich um die Möglichkeit für Dich, Deine Rufnummer mit zu einem neuen Vertrag und einem neuen Anbieter zu nehmen. Rechtlich hast Du Anspruch darauf, dass der alte Provider Deine Rufnummer freigibt, damit sie übertragen werden kann. Dies erfolgt inzwischen auch kostenfrei. Es gibt allerdings einige Punkte, die wichtig sind. So ist es erst 123 Tage vor dem Vertragsende möglich, die Rufnummer auf einen anderen Vertrag zu übertragen. Optimal ist der Wechsel zum Ende des alten Vertrages und dem Beginn des neuen Vertrages.

FAQ – die häufigsten Fragen rund um die Portierungserklärung

Wann ist eine Rufnummernmitnahme nicht möglich?
Grundsätzlich kannst Du immer dann, wenn Du den Provider wechselst, auch eine Portierungserklärung durchführen und Deine Rufnummer mitnehmen. Es gibt aber Ausnahmen. So ermöglicht es nicht jeder Anbieter, die Rufnummer bei einem internen Vertragswechsel mitzunehmen. Bei der Telekom ist dies beispielsweise dann der Fall, wenn Du bisher einen Prepaid-Vertrag hattest und nun einen Vertrag mit Laufzeit abschließen möchtest. Erkundige Dich daher immer vorher beim Provider, was zu beachten ist.

Wie lange dauert die Portierung?
Optimal ist es, wenn der eine Vertrag endet, der nächste beginnt und die Portierung bereits abgeschlossen ist. Dafür musst Du den Anbietern allerdings ein wenig Laufzeit anbieten. Je früher Du Dich um den Vertragswechsel kümmerst, umso besser ist es. Mehrere Wochen sind keine Seltenheit, wenn es um die Portierung geht.

Wie sieht es bei einem Datentarif mit der Portierung aus?
Es kann sein, dass Du in einen reinen Datentarif wechseln möchtest, weil Du vielleicht den kompletten Mobilfunkvertrag nicht mehr benötigst. Der Datentarif ermöglicht es Dir, online zu gehen. Dafür ist eine Rufnummer nicht notwendig. Das heißt, hier wird auch keine Portierungserklärung angeboten.

Was bedeutet Opt-In?
Möchtest Du die Portierung direkt durchführen, ist es notwendig, eine vorzeitige Portierung zu beantragen. Hierbei wird von Opt-In gesprochen. Bei Deinem neuen Mobilfunkanbieter wird dann die Portierung ebenfalls beantragt. Die Nummer wird auf den neuen Vertrag umgelegt. Das heißt aber auch, dass Du nun zwei Verträge hast, die Du bedienen musst.