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09.02.23

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Gesetzliche Kündigungsfrist bei Handyverträgen

Beim Abschluss eines Handyvertrages bist Du Dir normalerweise bewusst, dass Du diesen Vertrag die nächsten 24 Monate hast. Doch wie sieht es eigentlich bei der gesetzlichen Kündigungsfrist bei Handyverträgen aus? Generell hat sich viel getan, was die Verträge für Kunden angeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anbieter ist verpflichtet, Dir im Vertrag klar und deutlich zu formulieren, welche Bedingungen bestehen – auch in Bezug auf die Kündigungsfrist.
  • Aus den Vertragsunterlagen muss hervorgehen, wie die Kündigungsfrist für den Vertrag ist.
  • Eine automatische Verlängerung nach Vertragsablauf um 24 Monate ist nicht möglich.

Informationen zur Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit ist eine wichtige Grundlage, wenn es um die Frage nach der Kündigungsfrist geht. Schließt Du einen neuen Vertrag ab, darf dieser eine Laufzeit von höchstens 24 Monaten haben. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten anzubieten.

Es ist grundsätzlich möglich, dass Du einen Vertrag erhältst, bei dem eine stillschweigende Verlängerung vereinbart ist. Dies bedeutet: Kündigst Du den Vertrag nicht im Rahmen der Kündigungsfrist, verlängert er sich automatisch.

Damit es sich hierbei allerdings um einen Vertrag handelt, der auch rechtlich korrekt ist, gelten die folgenden Bedingungen:

  • Du musst einen Hinweis darauf bekommen, dass sich der Vertrag stillschweigend verlängert.
  • Du musst einen Hinweis darauf bekommen, dass Du die stillschweigende Verlängerung verhinderst, wenn Du fristgerecht kündigst.
  • Du musst einen Hinweis darauf bekommen, dass Du nach der Verlängerung jederzeit Deinen Vertrag zum Ende des Monats kündigen kannst.

Die regulären Kündigungsfristen beim Handyvertrag

In den Verträgen für den Handytarif ist in den meisten Fällen vermerkt, dass Du Deinen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen kannst. Läuft Dein Vertrag also zum 31.12. aus, muss die Kündigung bis zum 30.9. eingehen, damit er sich nicht automatisch verlängert.

Hältst Du die Kündigungsfrist nicht ein, verlängert sich Dein Vertrag und Du kannst erst zum 31.1. kündigen – dann aber mit einer Frist von einem Monat. Innerhalb der Vertragslaufzeit von 24 Monaten kann die Kündigungsfrist also drei Monate betragen. Sobald die Laufzeit jedoch beendet ist, greift die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. Diese Regelung gibt es seit dem 1.12.2021. Vorher durften sich die Verträge um weitere 12 Monate verlängern.

Schriftliche Kündigung eines Handyvertrages

Wichtig ist es, dass Du die Kündigungsfrist formal einhältst. Um auf Nummer sicher zu gehen ist es immer von Vorteil, die Kündigung ein wenig vor Ende der Kündigungsfrist einzureichen. Notwendig ist eine schriftliche Kündigung. In Deinem Kündigungsschreiben müssen die folgenden Punkte enthalten sein:

  • Kündigungswunsch
  • Kündigungsdatum
  • Kundennummer
  • Dein Name
  • Deine Adresse

Du kannst, statt eines festen Kündigungsdatums, auch den Wunsch äußern, dass die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen soll. Beachte, dass Du als Vertragsnehmer die Kündigung selbst unterschrieben haben musst.

Handyvertrag vor Ende der Kündigungsfrist beenden

In wenigen Fällen kannst Du den Handyvertrag auch kündigen, auch wenn die Vertragslaufzeit noch nicht beendet ist. 2012 wurde das Telekommunikationsgesetz angepasst, damit die Verbraucherrechte noch mehr gestärkt werden konnten.

Wenn Dir der Anbieter die vertraglich fest vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung stellt, hast Du das Anrecht auf eine vorzeitige Kündigung. Dies gilt aber nur dann, wenn Du die fehlenden Leistungen beim Anbieter angezeigt und diesem die Möglichkeit gegeben hast, nachzubessern.

Mögliche Gründe für eine vorzeitige Kündigung sind:

  • mehrfach falsche Abrechnungen
  • keine Ersatzgeräte bei technischen Problemen mit dem Mobilfunktelefon
  • längere Zeit keine Möglichkeit besteht, in andere Netze zu telefonieren
  • unrechtmäßige Sperrungen des Telefons durchgeführt werden

Der Kündigungs-Button und seine Bedeutung

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben rund um die Kündigungsfristen bei Handyverträgen gibt es inzwischen auch die Pflicht für einen Kündigungs-Button. Diese basiert auf dem Fakt, dass der Abschluss von Verträgen online sehr leicht gemacht wird, es bisher aber kaum Möglichkeiten gab, diese Verträge auch leicht wieder zu kündigen.

Unternehmen hatten Zeit, bis zum 1.6.2022 den Kündigungs-Button bei sich einzuführen. Weitere Vorgaben sind, dass Du diesen Button einfach finden kannst und es nicht notwendig ist, sich einzuloggen.

Wenn Du die Kündigung über diesen Button durchführst, muss Dir der Anbieter eine Eingangsbestätigung zukommen lassen. So ist für Dich sichergestellt, dass Du einen Nachweis über die Kündigung hast.

Interessant: Diese Änderung gilt übrigens nicht nur für Mobilfunkanbieter, sondern auch für Anbieter anderer Dienstleistungen – ausgenommen Finanzdienstleistungen.

Bonusangebote bei Rücktritt von der Kündigung

Viele Anbieter versuchen natürlich, ihre Kunden zu behalten. Wenn Du die Kündigung rechtzeitig einreichst, wirst Du vielleicht kontaktiert und erhältst ein Angebot über eine Gutschrift oder verbesserte Vertragsbedingungen.

In einigen Fällen kann sich dies tatsächlich lohnen. Wenn Du noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen ist, ist es empfehlenswert, sich die Bonusangebote anzusehen und zu vergleichen, ob Du so noch mehr sparen kannst.

Fazit: Die gesetzliche Kündigungsfrist ist kundenfreundlich

Die Kündigungsfrist bei Handyverträgen war lange Zeit ein großes Thema. Viele Kunden haben sich darüber beschwert, dass sich die Verträge automatisch um ein Jahr verlängern, wenn die Kündigung einen Tag zu spät eingegangen ist. Die Rechte der Kunden wurden nun gestärkt. Nach wie vor ist die stillschweigende Verlängerung nach einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten möglich. Allerdings kannst Du dann immer zum Monatsende kündigen. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter die Vertragsbedingungen selbst nicht erfüllt.

FAQ – die häufigsten Fragen rund um die gesetzliche Kündigungsfrist bei Handyverträgen

Kann ich den Handyvertrag online kündigen?
Die Anbieter müssen einen Kündigungs-Button zur Verfügung stellen. Das heißt, es muss für Dich die Möglichkeit geben, den Vertrag auch online zu kündigen. Solltest Du auf der Webseite des Anbieters keinen Button finden, kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale wenden.

Kann ich meine Kündigung rückgängig machen?
Du hast nach der Kündigung ein Bonusangebot erhalten, das Dir zusagt und möchtest dieses nun in Anspruch nehmen? In diesem Fall ist die Voraussetzung normalerweise, dass Du die Kündigung rückgängig machst. Das ist einfach möglich. Dafür ist es nur notwendig, ein Schreiben an den Anbieter zu richten, in dem Du von der Kündigung zurücktrittst. Stelle sicher, dass Du den Bonus dann auch wirklich erhältst.

Was passiert, wenn ich keine Kündigungsbestätigung bekomme?
Führst Du die Kündigung über den Kündigungs-Button durch, musst Du eine direkte Eingangsbestätigung erhalten. Beim Versand einer schriftlichen Kündigung ist es immer von Vorteil, ein Einschreiben zu verwenden. Dies hat den Vorteil, dass Du den Eingang der Kündigung nachweisen kannst.